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private Krankenversicherung für Freiberufler

 

  Die Einstufungskriterien für Korrektorate bei der privaten Krankenversicherung

Die Versicherungsprämien, die jemand aus dem Korrektorat für die private Krankenversicherung zahlen muss, sind unabhängig vom Einkommen berechnet.


Folgende Kriterien sind für die Einstufung ausschlaggebend:

- Das Geschlecht.
Frauen zahlen aufgrund ihrer höheren Lebenserwartung und der Einstufung in eine andere Risikogruppe deutlich mehr.  
- Das Eintrittsalter.
Je älter der Antragsteller ist, desto höher wird sein Beitrag ausfallen.  
- Die Berufsgruppe.
Vergünstigungen erhalten zum Beispiel Angehörige des Öffentlichen Dienstes, für den Korrektor wird sich hierbei nichts bieten.  
- Tarifliche Leistungen.
Wer höhere Leistungen in Anspruch nehmen möchte, muss einen höheren Beitrag zahlen. Hier zählt zum Beispiel die gewünschte Chefarztbehandlung mit hinein.  
- Der Gesundheitszustand.
Sind Vorerkrankungen vorhanden, so kann das zu Risikozuschlägen führen, zu einer Staffelung der Leistungen oder zu Ausschlüssen von Leistungen.

Teilweise wird der Antragsteller bei bestimmten Vorerkrankungen gar nicht erst aufgenommen. Das gilt nicht für den Basistarif, hier sind die Ve

Im Laufe der Mitgliedschaft in der privaten Krankenversicherung kann der freiberufliche Korrektor damit rechnen, dass die Beiträge steigen.

Allgemeine Kostensteigerung werden auf alle Mitglieder umgelegt, auch eine erhöhte Kostenbelastung innerhalb des Tarifes (wenn zum Beispiel innerhalb des Tarifes viele Mitglieder hohe Kosten verursacht haben) oder eine nicht zutreffend berechnete Kopfschadenpauschale führt zu Steigerungen der Beitragssätze.

Werden die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Zugang zur privaten Krankenversicherung geändert, geht das ebenfalls in den meisten Fällen mit einer Kostensteigerung einher.
Weitere Gründe können die Veränderung der Mitgliederabwanderung oder eine Veränderung der steuerlichen Rahmenbedingungen sein.  

Der Beitrag wird aufgrund der so genannten Kopfschadenprofile berechnet, die zum Zeitpunkt der Ermittlung der Beiträge grundlegend sind. Hierbei wird ein durchschnittlicher Beitrag errechnet, der theoretisch bis zum Ende der Lebenserwartung konstant bleibt.

In den ersten Jahren der Mitgliedschaft muss der Selbstständige daher höhere Krankenkassen-Beiträge zahlen, als tatsächlich für seine gesundheitliche Versorgung nötig werden. So werden Rückstellungen gebildet, die die höheren Kosten im Alter abfangen sollen. Die Rückstellungen werden verzinst und so steigen die Beiträge später weniger stark an.  

Eine Veränderung der Beiträge muss nicht immer nach oben gehen, auch eine Senkung der Beiträge ist in bestimmten Fällen möglich.
Bei steigenden Beiträgen besteht ein Kündigungsrecht.  


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