| Überschussbeteiligung bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung |
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Jedem, der sich schon einmal mit der Berufsunfähigkeitsversicherung befasst hat, wird der Begriff der Überschussbeteiligung geläufig sein.
Zur Erklärung:
Die Versicherungsgesellschaften müssen die Beiträge in bestimmter Höhe kalkulieren. Dabei wird diese Höhe immer so angelegt, dass mehr Beiträge eingenommen werden, als tatsächlich benötigt werden. Damit werden die so genannten Bruttobeiträge errechnet.
Die Beiträge, die in Zukunft zu zahlen sind, dürfen diese Bruttobeiträge nicht übersteigen. Damit werden zum Teil sehr große Überschüsse erwirtschaftet.
Diese Überschüsse werden auf dem Kapitalmarkt angelegt und bringen so auch noch Zinsen. Die Versicherer beteiligen ihre Kunden an den Überschüssen.
Eine Möglichkeit dieser Beteiligung liegt darin, die Beiträge anzupassen.
Das hat den Vorteil, dass der Versicherte unmittelbar von der Vergünstigung profitiert. Gezahlt werden müssen dann die Nettobeiträge, die manchmal nur die Hälfte der Bruttobeiträge betragen.
Für Sie als Korrektor und Versicherter bedeutet das, dass Sie eine enorme Ersparnis haben können.
Allerdings können sich die Nettobeiträge auch wieder bis zu den Bruttobeiträgen steigern.
Einige Versicherungen haben ein ganz anderes System, wie die Kunden an der Erwirtschaftung des Überschusses beteiligt werden.
Sie als Freiberufler zahlen den Überschuss in Form einer Bonusrente aus. Das heißt, die Kunden zahlen auch weiterhin die hohen Beiträge, bekommen später dann aber eine höhere Rente als die, die sie ursprünglich vereinbart hatten.
Das bedeutet im Umkehrschluss aber auch, dass die Kunden im Prinzip auch die Rente hätten höher vereinbaren können und dafür höhere Beiträge hätten zahlen müssen – in dem Fall wäre wieder die zuerst beschriebene Form der Überschussbeteiligung in Kraft getreten.
Die dritte Möglichkeit ist, dass die Gelder bis zum Ende der Vertragslaufzeit gesammelt und dann ausbezahlt werden.
Der Vorteil ist laut Versicherungsgesellschaften, dass auch die Kunden etwas davon hätten, die die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht in Anspruch genommen hätten.
Die beste Variante ist auf jeden Fall die sofortige Verrechnung der Beiträge, denn hier kann der Kunde unmittelbar von den Vergünstigungen profitieren und muss nicht jahrelang darauf warten, an dem erwirtschafteten Überschuss teilhaben zu dürfen.
Es geht ja auch nicht darum, Geld anzulegen, sondern es soll das Risiko der Berufsunfähigkeit abgedeckt werden.
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